Im Rahmen der Bauvoranfrage haben wir die Stadtverwaltung um Klärung folgender Fragen gebeten:
- Ist das geplante Nutzungskonzept „Haus der Stille“ mit den Nutzungsbausteinen Freiräume, Café, Ausstellung, Stipendien und Garten der Stille genehmigungsfähig? Insbesondere auch bzgl. des Denkmal- und Landschaftsschutzes sowie der Friedhofsnähe?
- Sind die Eingriffe an/in den Gebäuden wie in den Plänen dargestellt und im Maßnahmenkonzept beschrieben, insbesondere unter dem Aspekt des Denkmalschutzes, genehmigungsfähig?
- Sind die Eingriffe in den Garten wie in den Plänen dargestellt und im Maßnahmenkonzept beschrieben, insbesondere unter dem Aspekt des Landschaftsschutzes, genehmigungsfähig?
- Werden die Auflagen zu Barrierefreiheit und Brandschutz wie in den Plänen dargestellt für die angedachten Nutzungen ausreichend erfüllt?
- Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung zu ergreifen, um die Erschließung der Liegenschaft (z.B. Strom, Wasser, Abwasser, Zufahrt, Parkplätze) sicherzustellen? Werden die von der Initiative vorgelegten Planungen zu Mobilität, die Stellplätzen und Entwässerung als zielführend bzw. umsetzbar erachtet?
- Sind die angegebenen Stellplätze (KFZ und Fahrrad) in ausreichender Anzahl für die vorgesehene Nutzung eingeplant? Können die Fahrradstellplätze auf der dafür vorgesehenen Fläche des Grundstücks nachgewiesen werden?
- Ist das Entwässerungskonzept wie in den Plänen und im schriftlichen Teil beschrieben genehmigungsfähig?
- Welche vertraglichen Vereinbarungen müssen über die Liegenschaft hinaus zwischen Stadt und Initiative getroffen werden, um die Nutzung zu sichern? In welcher Form (z.B. Baulast, Dienstbarkeit) sollten diese getroffen werden? Welche Kosten sind damit verbunden?
- Wie kann aus Sicht der Verwaltung sichergestellt werden, dass die Nutzung der Liegenschaft nicht durch Emissionen des Abluftturms des Heslacher Tunnels beeinträchtigt wird und von der Nähe zu dem Bauwerk keinerlei gesundheitliche Risiken für Nutzer der Liegenschaft ausgehen?
- (Detailfragen zum Antragsformular ‚Lageplan – schriftlicher Teil‘)