Träger und Rechtsform

Die Genossenschaft ist eine Rechtsform, die den Mitgliedern dazu dient, ein gemeinsames wirtschaftliches, soziales oder kulturelles Ziel zu verfolgen – in unserem Fall steht sie allen Bürgerinnen und Bürgern offen, die sich beim Garnisonsschützenhaus als „Haus der Stille“ engagieren wollen.

Die Weiterentwicklung des Gebäudeensembles erfolgt gemeinwohlorientiert – und nicht entlang der Individualinteressen eines Privateigentümers. Eine Genossenschaft ist eine demokratische Unternehmensverfassung, da jedes Mitglied unabhängig von der Höhe der finanziellen Beteiligung eine Stimme hat. Einzelinteressen können deshalb nicht dominieren, eine Übernahme durch Dritte ist ausgeschlossen.

Der Zusammenschluss in einer Genossenschaft hat den Zweck gemeinsam eine Aufgabe zu erfüllen, die der Einzelne nicht oder nur mit großem Aufwand erfüllen kann. Die Sanierungskosten des Garnisonsschützenhauses alleine zu tragen, ist nur wenigen, reichen Bürgern möglich. Aber wenn viele Bürgerinnen und Bürger sich zusammenschließen, kann ggf. bürgerschaftliches Kapital in ausreichender Höhe generiert werden. Eine Gemeinschaftsaufgabe wird gemeinsam finanziert.

Bürgergenossenschaften zur Belebung von Kulturdenkmalen konnten in den letzten Jahren erstaunliche Erfolge vorweisen. So haben beim Bürgerbahnhof Leutkirch 695 Mitglieder 1.111.000 Euro Bürgerkapital aufgebracht – Leutkirch hat knapp 22.000 Einwohner.

Die Mitglieder zeichnen bei Genossenschaften in der Regel Anteile von mindestens 1.000 Euro. Im Vordergrund des Engagements steht das gemeinsame Ziel, nicht unbedingt die Verzinsung des Anteils. Der Ein- und Austritt erfolgt unbürokratisch mit festzulegenden Kündigungsfristen, die Haftung der Mitglieder ist auf den Anteil begrenzt. Beim Ausscheiden haben die Mitglieder einen Anspruch auf die Rückzahlung ihres Geschäftsguthabens. Sowohl natürliche als auch juristische Personen können Mitglied werden.

Aufgrund der internen Kontrolle durch die Mitglieder und die regelmäßige unabhängige Prüfung durch den Genossenschaftsverband ist die eG die insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.