Biotope

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In der unmittelbaren Umgebung zum Grundstück des Garnisonsschützenhaus befinden sich jeweils drei Wald- und Offenlandbiotope. Biotope sind definiert als abgrenzbare Lebensräume einer Lebensgemeinschaft, die natürlichen (z.B. ein Nadelwald) oder menschlichen Ursprungs (wie z.B. eine Streuobstwiese) sein kann. Sie sind die kleinsten räumlichen Einheiten in der Landschaftsökologie. Die Biotope in der Umgebung des Garnisonsschützenhauses wurden kartiert, in Biotopstypen eingeteilt, nach § 32 NatSchG Ba-Wü als „besonders geschützt” eingestuft und flächig abgegrenzt.

Die drei Offenlandbiotope befinden sich auf dem Gelände des Dornhaldenfriedhofs und sind durch das Amt für Umweltschutz bestimmt worden. Es handelt sich hierbei um zwei kleine Flächen (ca. 0,25 ha), vormalig mit Eichenbestand, und einem Feuchtbiotop (0,09 ha). Der Friedhof wurde 1972 auf einem ehemaligen Militärschießplatz angelegt, die Schießwälle sind überwiegend noch vorhanden. Durch besondere Pflegemaßnahmen wurden dort seltene Arten und bestimmte Lebensräume erhalten, die für das Stuttgarter Stadtgebiet einzigartig sind. Auffallend an den Offenlandbiotopen ist die Erhöhung um 20-40 cm zu den Rasenflächen des Friedhofs. Diese sind eventuell bei der Schießplatzanlegeung und später zusätzlich aufgrund von Bodenabtragungen der Altlasten des ehemaligen Militärschießplatz zustande gekommen. Damit bekommen sie auch eine besondere kulturhistorische Bedeutung, die in unmittelbarer Verbindung zum Garnisonsschützenhaus steht.

Die Waldbiotope befinden sich um die beiden zeitweise wasserführenden Hahnrainklinge und Dornhaldenklinge, sowie um das Naturdenkmal “Teich am Dornhaldenfriedhof” und sind durch das ehemalige Forstamt bestimmt worden. Zwischen den Waldbiotopen mit den Fließgewässern der Waldklingen, dem Feuchtbiotop und dem Teich am Dornhaldenfriedhof besteht ein Biotopverbund, von dem auch besonders geschützte Amphibienarten wie der Feuersalamander und der Bergmolch profitieren. Dem Biotopverbund wird nach § 4 NatSchG Ba-Wü besondere Bedeutung beigemessen. Dieser wird auch in der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Waldfriedhof-Dornhalde Rechnung getragen.

Auch von hohem Erholungswert und als Waldbiotop geschützt ist die ganzjährig wasserführende “Schwälblesklinge”, welche süd-östlich vom Waldfriedhof oberhalb des Fritz-Keller-Brunnen entspringt. Diese ist neben ihrer Lage im Landschaftsschutzgebiet zusätzlich als “flächenhaftes Naturdenkmal” (nach § 31 NatSchG Ba-Wü) und als “Waldbiotop” (nach § 32 NatSchG Ba-Wü) unter Schutz gestellt worden.

Die Klingen fließen alle ins Heslacher Tal und sind Zuflüsse des Nesenbachs.

Karte:

Quellen:

  • Kreh, Ulrike (2005): “Naturdenkmale Stuttgart”, Verlag Regionalkultur, Heidelberg
  • Biotopkartierung „Feuchtgebiet Dornhaldenfriedhof“ (Biotopnummer 7220-111-0122)
  • Biotopkartierung „2 Eichengehölze Dornhalden-Friedhof“ (Biotopnummer 7220-111-0121)
  • Persönliche Kommunikation und offizielle Einsicht über das Amt für Umweltschutz der Landeshauptstadt Stuttgart, Untere Naturschutzbehörde