Gesetzlicher Rahmen

Die baurechtliche Situation am Garnisonsschützenhaus ist komplex. Im Rahmen der Bauvoranfrage haben wir Lösungsansätze für folgende genehmigungsrechtliche Probleme entwickelt.

    • Mit Aufgabe des Schießplatzes wurde auch die ursprünglich baurechtlich genehmigte Nutzung aufgegeben und ist somit erloschen.
    • Das Garnisonsschützenhaus befindet ist im Landschaftsschutzgebiet Waldfriedhof-Dornhalde. Eine zukünftige Nutzung sollte in Übereinstimmung mit den Zielen des Landschaftsschutzgebiets stehen. Dies betrifft insbesondere die Nutzung des Außenbereichs (Garten) sowie besucherintensive Nutzungen.
    • Das Garnisonsschützenhaus und das Nebengebäude stehen unter Denkmalschutz nach §2 Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg. Es handelt sich um ein Kulturdenkmal, an dessen Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Der Denkmalschutz sollte bei einer Umnutzung berücksichtigt werden.
    • Planungsrechtlich befindet sich das Garnisonsschützenhaus im Außenbereich nach §35 BauGB. Unter den Außenbereich fallen alle Grundstücke, die nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen und die auch nicht zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehören. Das Garnisonsschützenhaus ist ein erhaltenswertes, das Bild der Kulturlandschaft prägendes Gebäude (Kulturdenkmal). Daher wäre eine Nutzungsänderung danach zu beurteilen, ob das Vorhaben einer zweckmäßigen Verwendung der Gebäude und der Erhaltung des Gestaltwerts dient (§35 (4) 4. BauGB). Laut aktuellem Flächennutzungsplan der Stadt Stuttgart liegt das Grundstück, auf dem das Garnisonsschützenhaus und die Nebengebäude stehen, im Bereich Grünfläche (hellgrün). In dem Plan bildet es mit dem Dornhaldenfriedhof eine Einheit.
    • Die Landesbauordnung definiert Mindestabstandsflächen von Gebäuden und Wald von 30 Metern. Beim Garnisonsschützenhaus und den Nebengebäuden werden diese (weit) unterschritten.
    • Das Grundstück ist im Bodenschutz- und Altlastenkataster (ISAS Nr. 2276) der Stadt Stuttgart aufgrund der früheren Nutzung als Schießplatz Dornhalde als „grüne Fläche“ kartiert. Dies sind Flächen aus dem Altlastenkataster, bei denen keine Gefährdung besteht, deren Bodenmaterial aber als entsorgungsrelevant eingestuft ist, d.h. bei Aushub sind Mehrkosten bei der Entsorgung nicht auszuschließen. (ISAS Lageplan, ISAS Flächenpass)