Stellplatznachweis

Für die angedachten Nutzungen im Raum für Stille (Café, Freiräume, Garten der Stille, Ausstellung, Stipendien) müssen baurechtlich Parkplätze nachgewiesen werden. Diese können allerdings weder auf dem Grundstück selbst (Landschaftsschutzgebiet und Denkmalsschutz) noch im direkten Umfeld (Forst) nachgewiesen werden. Im Rahmen der Bauvoranfrage haben wir gemeinsam mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt eine Lösung entwickelt, die Stellplätze durch Nutzung von Parkplätzen entlang der Straße Auf der Dornhalde nachzuweisen. Über Berechnungen, die auf Friedhofsfläche, Bestuhlungsplanung und  Landesbauordnung / Stellplatzverordnung basieren, ergibt sich dort ein Überschuss an Parkplätzen, die nicht an den Friedhof oder an den Forstbereich gebunden sind. Diese könnten über eine Baulast oder eine Dienstbarkeit dem „Raum für Stille“ zugeordnet werden. Die Fahrradstellplätze weisen wir direkt auf dem Grundstück selbst nach. Die Berechnungen sind in den angehängten Plänen und Dokumenten dargestellt.