In einem Schreiben vom 31. Mai 2016 erteilt das Baurechtsamt den Bauvorbescheid zu unserer Bauvoranfrage von Ende Juni 2015. Das Bauvorhaben wird als grundsätzlich zulässig beurteilt, gleichzeitig werden umfangreiche Auflagen erteilt:
„Das geplante Nutzungskonzept, bestehend aus dem Café, der Ausstellung, der Stipendiaten-Wohnung, den Veranstaltungsräumen und der Gartennutzung entsprechend der Darstellung in den Bauzeichnungen vom Juli 2015 und im Nutzungskonzept vom 31.08.2015 (Eingangsstempel) ist nach § 35 Abs. 4 Nr. 4 BauGB zulässig.“
Den gesamten Bauvorbescheid mit allen Auflagen findet Ihr hier, personenbezogene Daten haben wir gelöscht:
Pingback: Politisches Verfahren – Zusammenfassung | Haus der Stille